Kosten für die Schwangerschaft von der Steuer absetzen

Diese Schwangerschaftskosten können Sie  absetzen

 

  • für den Geburtsvorbereitungskurs die Kursgebühren
  • für die Schwangerschaftsgymnastik die Kursgebühren, wenn die Gymnastik vom Arzt verordnet wurde
  • Rechnungen für Medikamente und Untersuchungen, Voraussetzung keine Erstattung durch die Krankenkasse
  • Rechnungen von der Hebamme
  • Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt, zur Schwangerschaftsgymnastik und zum Geburtsvorbereitungskurs
  • Krankenhausfahrtkosten zur Entbindung/ Taxifahrkosten

 

Hinweis:

Absetzbar ist nur, dass was Sie selbst gezahlt haben. Rechnungen, die Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherungen übernommen haben, zählen nicht dazu.

Auch diese Kosten für die Geburt gehören dazu:

Ebenfalls von der Steuer absetzbar sind die Rechnungen für den entbindenden Arzt, das Krankenhaus oder die nachsorgende Hebamme.