Diese Schwangerschaftskosten können Sie absetzen
- für den Geburtsvorbereitungskurs die Kursgebühren
- für die Schwangerschaftsgymnastik die Kursgebühren, wenn die Gymnastik vom Arzt verordnet wurde
- Rechnungen für Medikamente und Untersuchungen, Voraussetzung keine Erstattung durch die Krankenkasse
- Rechnungen von der Hebamme
- Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt, zur Schwangerschaftsgymnastik und zum Geburtsvorbereitungskurs
- Krankenhausfahrtkosten zur Entbindung/ Taxifahrkosten
Hinweis:
Absetzbar ist nur, dass was Sie selbst gezahlt haben. Rechnungen, die Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherungen übernommen haben, zählen nicht dazu.
Auch diese Kosten für die Geburt gehören dazu:
Ebenfalls von der Steuer absetzbar sind die Rechnungen für den entbindenden Arzt, das Krankenhaus oder die nachsorgende Hebamme.