Auch Kosten für eine Zweitwohnung können Sie absetzen

Sie mieten aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort an, so können Sie Miet- und Nebenkosten dafür von der Steuer absetzen.  Der Begriff „Doppelte Haushaltsführung“ steht dafür – weiter Tipps, erfahren Sie hier.

Ab dem 1. Januar 2014 gilt: Maximal 1.000 Euro im Monat können Sie als Kosten für Ihre Zweitwohnung absetzen.

Auch neu seit 2014: Als Mieter einer Zweitwohnung müssen Sie mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Dann dürfen Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen.

Für die Zweit-Miet-Wohnung: Folgende Ausgaben können Sie absetzen

  • Kosten für Ihre allererste Fahrt zur Zweitwohnung: 30 Cent pro Kilometer.
  • Kosten für die Suche Ihrer Zweitwohnung, Bsp. Suchanzeigen in Medien, Maklergebühren
  • komplette Renovierungsarbeiten sowie Fussbodenarbeiten, Reparaturen am Teppich
  • Fahrtkosten nach Hause unter der Woche: 30 Cent pro Kilometer oder stattdessen ein 15-minütiges Telefongespräch einmal in der Woche zu einem Euro pro Gesprächsminute, also 15 Euro pro Woche.
  • Komplette Umzugskosten; Bsp. wie Kartons, Umzugsspedition, Mietauto, Einräumhelfer.
  • 24 Euro Verpflegungspauschale von 24 Std., für Essen und Trinken, für jeden Tag in den ersten drei Monaten, die Sie in Ihrer Zweitwohnung am Arbeitsort verbringen.
  • 12 Euro Verpflegungspauschale mehr als 8 Std. für die Tage, an denen Sie in den ersten drei Monaten in der neuen Zweitwohnung nach Hause oder zurück an Ihren Arbeitsort fahren.
  • Kosten für "notwendige" Einrichtungsgegenstände wie Küche, Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Duschvorhang oder Nachttisch. Als notwendig gelten alle Gegenstände, die laut Finanzgericht Köln "zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig sind" (Urteil vom 5.2.1992). Genauere Angaben macht das Finanzgericht nicht.
  • Miete, Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Reinigung von Keller oder Treppenhaus o.ä., Steuer – sämtliche Kosten für Ihre Zweitwohnung am Arbeitsort.
  • Kosten für Kfz-Stellplätze

 

 
Eigentumswohnung als Zweitwohnung: Diese Kosten können Sie absetzen

Von der Steuer können Sie absetzen, auch wenn Sie die Zweitwohnung kaufen statt mieten. Folgende Kosten: die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten, Renovierungskosten, Nebenkosten und Zweit-wohnungssteuer, Zinsen für den Kauf der Wohnung aufgenommener Kredite.

Hinweis: Auch hier gilt die Obergrenze von 1.000 Euro monatlich geltend zu machenden Kosten.